Aus Deutschland abmelden

 

Muss man sich aus Deutschland abmelden oder nicht? Diese Frage habe ich mir vor meiner Weltreise auch gestellt. Also habe ich im Internet recherchiert und mich beim Bürgerbüro erkundigt. Die gute Dame im Bürgerbüro hat mich darauf aufmerksam gemacht, wenn man eine längere Zeit sich im Ausland auf halten möchte müsse man sich aus Deutschland abmelden. Deswegen habe ich mal weitergesucht.

 

 

 

 

 

Während meiner suche bin ich auf das Deutsche Bundesmeldegesetz (BMG) gekommen, in dem Gesetz ist eine Stelle eindeutig.

 

 

 

Das Deutsche Bundesmeldegesetz besagt im §17 (2) BMG „Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs“

 

 

 

 Früher konnten sich Langzeitreisenden oft ganz einfach bei ihren Eltern oder Freunden anmelden. Seit 2015 geht das jetzt nicht mehr so einfach denn du musst mittlerweile eine Bescheinigung im Bürgeramt vorlegen, um deinen neuen Wohnsitz anzumelden.

 

 

 

Diese Bescheinigung stellt dir normalerweise dein Wohnungsgeber, Vermieter oder Hausverwalter aus, dazu sind sie verpflichtet.

 

Sollte man sich bei einem Freund oder der Familie anmelden wollen, so muss die Bescheinigung von dem Freund oder einem Familienmitglied erteilt werden, bei dem du dann quasi zur Untermiete wohnst. Aber damit geht ihr ein Risiko.

 

 

 

Achtung !!! Bei Falschangaben oder Verstößen kann nach dem BMG §54 ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro von dir und bis zu 50.000 Euro vom Wohnungsgeber verlangt werden. 

 

 

 

Hast du vor deine Wohnung unter zu vermieten musst du auch in dieser Situation dich laut Meldegesetz aus Deutschland abmelden. Bei einem Problem könntest du allerdings besser argumentieren, dass du nur vorrübergehend abwesend bist und feste Rückkehrpläne hast. Dafür würde ein Sabbatical vertrag mit dem Arbeitgeber sprechen oder dass dein Mietvertrag normal weiterläuft und sich deine Möbel noch in der Wohnung befinden.

 

 

 

Während deiner Weltreise befindest du dich eigendlich in einer Grauzone, denn genau genommen bist du nicht ausgewandert und du hast momentan keinen festen Wohnsitz, sondern reist durch die Welt. Für diesen Fall gibt es ausnahmsweise mal keine klaren Regeln.

 

 

 

Aus Deutschland abmelden

 

Als ich mich für meine Weltreise abgemeldet habe, bin ich ins Bürgerbüro im Rathaus gegangen. Die Sachbearbeiterin wollte von mir nur wissen zu wann ich Deutschland verlasse und welches mein erstes Reiseziel sein wird. Zu dem wollte sie einmal meinen Personalausweis sehen. Dann ging alles sehr schnell und ich hatte meine Abmeldebescheinigung in der Hand.

 

 

 

Den Personalausweis habe ich mit einem neuen Aufkleber: „Keine Wohnung in Deutschland“ über meiner alten Anschrift wieder bekommen.

 

 

 

 

 

 

 

Was bedeutet das für die Krankenversicherung?

 

Mit einem festen Wohnsitz in Deutschland bist du krankenversicherungspflichtig. Rein theoretisch auch, wenn du in Deutschland gemeldet bist, aber gerade auf Weltreise bist. Dann müsstest du deine teure Krankenversicherung zahlen, ohne ihre Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können, da sie nicht im nicht-europäischen Ausland gültig ist.

 

 

 

Krankenversicherung in Deutschland kündigen

 

Der Vorteil du kannst deine Krankenversicherung zum Reisebeginn kündigen, wenn du eine Auslandskrankenversicherung nachweisen kannst. Als Pflichtversicherter kannst du dich mit einem entsprechenden Nachweis, bei der Krankenkasse abmelden. Alle Freiwilligversicherten müssen die entsprechenden Kündigungsfristen (meist zwei Monate zum Monatsende) eingehalten werden. Bei meiner Krankenkasse habe ich einfach meine Abmeldung aus Deutschland sowie die Auslandskrankenversicherung mit einem kurzen Zweizeiler eingereicht und die Versicherung hat meine Krankenversicherung zum Abreisedatum beendet.

 

 

 

Seit der Gesundheitsreform im April 2007 ist deine vorherige gesetztliche Krankenkasse verpflichtet dich wieder aufzunehmen, wenn du dich abgemeldet hast. Wenn du wieder kommst hast kein Risiko ohne Krankenversicherung dazustehen. Selbst wenn du nach der Reise arbeitsunfähig oder nicht mehr über deine Eltern mitversichert bist. Auch wenn du auf Reisen krank geworden bist oder einen Unfall hattest, der eine Nachbehandlung in der Heimat erfordert.

 

 

 

Hinweis: Dies gilt für eine Weltreise, wenn du dich mehrere Jahre im Ausland aufhältst, wird es schwieriger wieder in deiner alten Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Heb auf jeden Fall die Unterlagen für deine Auslandskrankenversicherung auf, falls sie danach fragen.

 

 

 

 

 

Was bedeutet das für laufende Verträge?

 

Für einige Verträgen benötigst du einen festen Wohnsitz in Deutschland. Erkundige dich am besten in deine jeweiligen Vertragsbedingungen oder erkundige dich direkt beim Anbieter. Wenn du nämlich einen festen Wohnsitz benötigst, ist dein Auslandsaufenthalt und die Abmeldung aus Deutschland ein Kündigungsgrund womit du auch ohne Lange Kündigungsfristen ein Sonderkündigungsrecht hast.

 

 

 

 

 

Eine Postadresse angeben

 

Wahrscheinlich wirst du die wichtigsten Verträge für die Weltreise weiterlaufen lassen. Dafür kannst du vielleicht nur eine neue Postanschrift angeben. Dass du dann so die Adresse deiner Familie oder eines Freundes angibst,  je nach dem wer sich bereit erklärt hat, deine Post entgegenzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Konsequenzen für eine Abmeldung aus Deutschland

 

·        Es besteht kein Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherungen

 

·        Es besteht ein sonderkündigungsrecht für einige Verträge (Strom-, Telefon-, Internetverträge, Abos, etc.) – nur bei kurzfristiger Abreise wichtig, ansonsten sollte fristgerecht gekündigt werden.

 

·        Im Ausland kann unterwegs schneller und einfacher ein neuer Reisepass beantragt und ausgestellt werden, wenn man ihn verloren oder Geklaut wurde (Abmeldebescheinigung vorlegen).

 

·        Ohne Meldeadresse (Hauptwohnsitz) können keine behördlichen und gerichtlichen Briefe vom Finanzamt oder der Polizei zugestellt werden, die zeitnah beantwortet werden müssen (Fristen, Bußgelder)

 

·         Ein bestehendes Gewerbe wird in den meisten Fällen mit der Abmeldung aus Deutschland mit abgemeldet

 

·        Du wirst nicht mehr im Wahlregister aufgelistet sein, somit musst du die Stimmabgabe beantragen

 

 

 

 

 

Diese Informationen sind alle ohne gewähr und aus eigener Erfahrung raus. Dieses kann allerdings je nach Bundesland auch etwas variieren.